Mitte August 2020 trat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an die Öffentlichkeit und verlautbarte, dass der an sich auf ein Jahr begrenzte Bezugszeitraum von Kurzarbeitergeld verdoppelt wird und somit erst nach 24 Monaten endet.

„Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts – für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nun gibt es aber ab dem vierten Monat des Bezugs 70/77 Prozent, ab dem siebten Monat 80/87 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.“ (stern)

Scholz spricht im Weiteren von zusätzlichen Kosten von 10 Mrd. Euro.

Wir wollen nachstehend prüfen, ob diese Zahl stimmen kann. Tragen wir dazu die einzelnen Parameter zusammen:

Faktor I:

Wie viele Bezieher von Kurzarbeitergeld haben wir in 2020?

Dazu liefert uns statista (siehe Link) folgende Zahlen: im Mai 7,3 Mio., im Juni 6,7 Mio., im Juli 5,6 Mio. und im August 4,6 Mio.

Rechnen wir mit dem arithmetischen Mittel dieser vier Monate kämen wir auf 6,05 Mio. Personen.

Sie erkennen aber auch, dass die Tendenz fallend ist, weshalb wir im Folgenden mit der Zahl vom August weiterarbeiten wollen und die früheren Monate als Peaks ausblenden.

Faktor II:

Im Durchschnitt verdient ein Angestellter in der BRD ca. 3.500 Euro. Das damit korrelierende Kurzarbeitergeld können wir mit circa 1.500 Euro ansetzen.

Faktor III:

Die zusätzliche Bezugsdauer auf die sich Scholz bezieht, ist mit 12 Monaten klar definiert.

Wir haben damit folgende kleine Formel:

4,6 Mio. (Bezieher im Aug.) x 1.500 Euro x 12 Monate = 82,8 Mrd. Euro

Scholz spricht aber von nur zusätzlichen 10 Mrd. Euro. Wir liegen also um den Faktor von über 8 auseinands-an-kurzarbeitern/

Nützliche Links zum Thema Kurzarbeitergeld:

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/faqs-zur-kurzarbeit-4738610

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

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