
Das Weimarer Urteil kann im Ganzen nachgelesen werden unter:
AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20
https://openjur.de/u/2316798.html
Nachstehend einige gewichtige Auszüge:
… am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Maßnahmen durch die Exekutive unter Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht genügenden) Spezialermächtigungen des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlücken“ gekommen wäre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.
(…)
Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.
(…)
Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt.
(…)
Anm.: Das Urteil geht im Weiteren auf die Verhältnismäßigkeit des Lockdowns ein
(…)
Dass der Lockdown seit dem 23. März keinen messbaren Effekt hatte, ist auch insofern nicht überraschend, als die WHO erst in einer im Oktober 2019 veröffentlichten Metastudie zur Wirksamkeit von sog. nicht-pharmazeutischen Interventionen (non-pharmaceutical interventions = NPI) bei Influenzaepidemien zu dem Ergebnis kam, dass es für die Wirksamkeit sämtlicher untersuchter Maßnahmen (Arbeitsstättenschließungen, Quarantäne, social distancing u.d.) nur geringe oder gar keine Evidenz gebe (Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza, https://www.who.int/influenza/publications/public_health_measures/publication/en/).
(…)
Inzwischen gibt es mehrere wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass die in der Corona-Pandemie in verschiedenen Ländern angeordneten Lockdowns nicht mit einer signifikanten Verringerung von Erkrankungs- und Todeszahlen verbunden waren.
(…)
c. Hinsichtlich der Kosten des Lockdowns ist zunächst erneut festzuhalten, dass es sich bei den mit dem Lockdown verbundenen Freiheitseinschränkungen um die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik handelte. Schon daraus ergibt sich, dass die Freiheitseinschränkungen ein so großes Gewicht haben, dass sie allenfalls dann gerechtfertigt sein können, wenn die Gefahr, deren Bekämpfung sie dienten, ganz außergewöhnlich groß war (Murswiek, aaO, S. 33) und durch die Maßnahmen des Lockdowns zugleich ein großer positiver Effekt erwartet werden konnte, was aber nach dem Gesagten nicht der Fall war.
Zu der unmittelbaren Wirkung der Freiheitseinschränkungen kommen die Kollateralschäden und Folgeschäden hinzu. Diese lassen sich (vgl. Murswiek, aaO, S. 33-38) wie folgt differenzieren:
aa) Ökonomisch bewertbare Schäden
Anm.: von Gewinneinbußen und Verlusten bis hin zu den daraus in der Folge resultierenden Konsequenzen wie Insolvenzen, etc.
bb) Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland
Anm.: von psychosozialen Beeinträchtigungen, Unterlassungen in der medizinisch notwendigen Versorgung bis Suizid
cc) Ideelle Schäden
Anm.: Einschränkungen und Behinderungen der menschlichen Potenzialentfaltung
dd) Folgekosten
Anm.: explosive Verschuldung der öffentlichen Hand
ee) gesundheitliche und ökonomische Schäden in Ländern des Globalen Südens
Anm.: aus anderen Quellen (Vereinte Nationen) weiß man von Schätzungen, dass ca. 130 Mill. Menschen in die Armut abgeglitten sind (bis jetzt! – täglich werden es mehr)
d. Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt.
Dazu lesens- sowie hörens- bzw. sehenswert:
Focus Online: Gerichtsentscheid in ThüringenSpektakuläres Corona-Urteil: Richter nennt Lockdown „katastrophale Fehlentscheidung“
YouTube
Urteil Amtsgericht Weimar: Keine epidemische Lage nationaler Tragweite!
Bildquelle zur Justitia: Pixabay (von moritz320)
PS: … das wäre ja zu schön um wahr zu sein, denn:
„Unverzeihliches rückgängig machen“
Staatsanwaltschaft will kritisches Corona-Urteil kassieren, in:
Tichys Einblick vom 24.01.2021 unter:
PPS: für den Fall, dass das obige Urteil gekippt wird, sollte man sich meinen Blog unter https://www.zeitfenster.com/allgemein/buchrezension-zu-sebastian-haffners-tagebuch-1914-1933/ ganz genau ansehen
PPPS:
Angela Merkel im Interview mit Günter Gaus, 1991
Anmerkung: Min. 25:50; Merkel wird sichtlich nervös
„Ich bin spät zum demokratischen Aufbruch gekommen, weil ich lange gesucht habe, wo ich mich engagieren soll. Und, äh, irgendwo ein tiefes Misstrauen zu basisdemokratischen Gruppierungen habe … Moderator: „Warum?“ … „und mich dort nicht“ … Moderator: „Warum?“ … „wohlgefühlt habe … Weil ich glaube, dass man in der politischen Arbeit auch zu Machbarem kommen muss und nicht zu lange sich im eigenen Diskutieren verlieren sollte. … Vielleicht habe ich da ein autoritäres Verhalten in mir.“
PPPPS: Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel zur aktuellen Lage
Ausschnitt aus der Mitschrift der Pressekonferenz vom Donnerstag, 21. Januar 2021
Merkel: „Es gibt aber in dem Ganzen auch politische Grundentscheidungen, die mit Wissenschaft nichts zu tun haben. (…) Diese politische Entscheidung habe ich getroffen.“
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